Manchmal bleiben Fragen offen. Hier finden Sie die häufigste gestellten Fragen und unsere Antworten.
Fragen zur Abholung
Kommen Sie zum vereinbarten Standort. Falls Sie keine Bediener gebucht haben, bringen Sie ihren gültigen Führerschein mit.
Rechnen Sie mit ca. 15 Minuten Zeit für die Maschinen-Einweisung: Die Einweisung umfasst zum Beispiel die Nutzung einer Hebebühne mit seinem Cockpit – wie Sie hier die Stützen am Fahrzeug oder das Zusatzequipment optimal einsetzen.
Weiter 10 Minuten benötigen Sie für die Übergabe. Sie erhalten das Fahrzeug mit einem kurzen Fahrzeugcheck in Hinblick auf Schönheitsfehler am Fahrzeug, die im Vorfeld entstanden sein können.
Dann kann es auch schon losgehen.
Im Regelfall holen Sie die Maschine in Rutesheim ab. Mit Absprache ist es möglich diese auch in Ötisheim oder Stuttgart abzuholen.
Wir bieten einen Bring- und Abholservice: Wir fahren ihr gewünschtes Fahrzeug direkt zur Baustelle und holen es wieder ab wen Sie fertig sind.
Bringen Sie die Maschine zum vereinbarten Standort und werfen den Schlüssel in den vorgesehenen Briefkasten, falls Ihnen nichts anderes mitgeteilt wird.
Auf jeder Produktseite sind die Führerscheinklassen abgebildet, welchen Sie benötigen, um die Maschine zu fahren. Machen Maschinen wie die meisten Krane werden nur mit Bediener angeboten. Weiter unten finden Sie eine Führerscheinklassenübersicht.
Entweder überweisen Sie die Rechnung vor der geplanten Abholung. Oder Sie können die Rechnung direkt bei der Abholung vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlen. Keine Kreditkarte.
Fragen zum Service
Wir bieten Ihnen zusätzlich eine Langzeitmiete an. Sie können eine Maschine bis zu mehreren Jahren mieten. So können Sie Geld sparen und haben die Maschine direkt bereit.
Das ist kein Problem. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 7152 58848. Sie können die Maschine einfach länger mieten. Falls nicht, bieten wir gerne eine Ersatzmaschine.
Natürlich können Sie jede Maschine mit Fahrer oder Bediener dazu buchen. Unsere Mitarbeiter fahren/bedienen schon jahrelang unsere Krane und Hebebühnen.
Manches lässt sich schwer am Telefon regeln: Wir besichtigen gerne Ihre Baustelle und planen mit Ihnen eine umsetzbare Lösung. Danach wissen Sie welche Maschine sie benötigen, wie lange und ob mit oder ohne Bediener.
Unsere erfahrenen Ingenieure und Bediener haben schon einige ungewöhnlich Einsätze erfolgreich durchgeführt.
Wir bieten für einige Maschinen Zubehör mit an. Für Krane erhalten Sie Glassauger, Personenkorb, Lastverteilerplatten, Traversen und mehr. Für Teleskoplader erhalten Sie Lasthaken, Gabelverlängerung, Kranseil und mehr. In den jeweiligen Produkten finden Sie weitere Informationen zum Zubehör.
Für alle Ladekrane müssen Bediener dazugemietet werden, außer der Autokran K 1100 RSX. Voraussetzung für das selbständige Fahren ist ein Führerschein der Klasse C und ein gültiger Kranschein.
Fragen zu Problemen
Ruhe bewahren.
Sie erstmal aus- und anschalten. Geht es wieder?
Falls nichts mehr geht, erreichen Sie uns täglich unter der Nummer: +49 7152 58848. Wir helfen Ihnen sofort weiter.
An jeder Maschine befindet sich ein schwarzer Schlüsselkasten. Vorab haben wir Ihnen einen Code zugeschickt, um diesen zu öffnen.
Dann schicken wir Ihnen schnellstmöglich einen Bediener zu.
Alle Fragen geklärt
Wir konnten Ihnen helfen und Sie wissen welche Wunschmaschine Sie mieten wollen? Dann nutzen Sie bitte unsere Mietanfrage und wir werden uns innerhalb eines Tages bei Ihnen melden.
Führerscheinklassen im Überblick
Der alte Dreier
Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind berechtigt, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren.
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen inklusive Anhänger bis 750 kg.
Klasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 7,5 Tonnen.
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Klasse C
Kraftfahrzeuge (schwerer LKW) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, mit Anhänger bis 750 kg. Eingeschlossen Klasse C1.
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.