Um die Qualifikation eines Berufskraftfahrers nachzuweisen, wird bisher der Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 gekennzeichnet. Ab Mai wird diese durch einen Fahrerqualifiziernachweis ersetzt. Dieser Nachweis ist mit der Post zustellbar und muss somit nicht mehr bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Auch die Ausstellung bei ausländischen Führerscheinen ist somit möglich.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss von den Berufskraftfahrenden bei dem Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. Über die anfallenden Kosten bestimmen grundsätzlich die Länder. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums wird im Mai ein zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Betrieb aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie bei der BMDV.