Alte Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen fristgerecht ab 2022 gegen fälschungssichere Führerscheine ausgetauscht werden. Das heißt 15 Millionen Papierführerscheine, die bis Dezember 1998 ausgehändigt wurden und ca. 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 vergeben wurden.
Der Umtausch ist verpflichtend. Nichteinhalten kann zu einem Bußgeld von 10 Euro führen. Dieses Vergehen gilt für Pkw-Fahrer und Motorradfahrer allerdings nicht als Straftat.
Anders ist das bei LKW- und Busfahrern. Grund der Umtauschaktion ist, dass alle Führerscheine EU-Weit vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden, so befinden sich alle Führerscheine gesammelt, geschützt in einer Datenbank.
Der Umtausch erfolgt unkompliziert und ohne Prüfungen oder Gesundheitsuntersuchungen in der Führerscheinstelle, wo Sie den Umtausch des Führerscheins beantragen können. Die Fahrerlaubnis bleibt auch nach Umtausch im Kern dieselbe und somit unbefristet. Nur das Dokument verliert nach 15 Jahren an Gültigkeit und muss dann wieder aktualisiert werden. (Quelle: ADAC)
Was brauchen Sie für den Umtausch?
- Personalausweis
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Führerschein
Das Ganze kostet rund 25 Euro, hinzu können die Kosten des Passfotos kommen. Entwertet, also gestanzt, dürfen Sie Ihren alten Führerschein allerdings behalten.