Sicherheit bei der Arbeit Lanz

Sicherheit bei der Arbeit

Absturzsicherung im Betrieb und auf Baustellen

Arbeiten in Höhen, auf Bühnen oder das Arbeiten mit Kranen erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein. Grundsätzlich ist die Gefahr der Abstürze in der gesamten Bau- und Industriebranche bekannt. Aus diesem Grund regelt der Gesetzgeber die Schutzmaßnahmen in verschiedenen Rechtsvorschriften, die ein Arbeitgeber dringend beachten muss. Klar ist, Absturzsicherung oder auch eine persönliche Schutzausrüstung können Leben retten! Wir erläutern in diesem Artikel, welche Arten von Vorschriften gelten und was es sonst für hilfreiche Schutzmaßnahmen gibt, welche Vorgaben beim Bedienen von Krane und Hebebühnen zu beachten sind und wie Sie sich persönlich vor Gefahren im Betrieb oder auf Baustellen schützen können.

Anforderungen und Vorgaben

Was ist grundsätzlich bei Arbeiten auf Höhen zu beachten und welche Voraussetzungen sollte ein Facharbeiter in diesem Segment erfüllen?

Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich sollte, bevor irgendwelche Schutzmaßnahmen geplant werden, eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber erfasst werden. Um diese erfassen zu können werden alle Gefährdungsfaktoren miteinbezogen und berücksichtigt.

  • Absturzhöhe (Gefährdung laut ArbStättV ab mehr als einem Meter)
  • Abstand von Absturzkante
  • Art der Tätigkeit
  • Dauer der Tätigkeit, mit einhergehender körperlicher Belastung
  • Neigung des Standplatzes
  • Beschaffenheit der Standfläche
  • Art und Beschaffenheit der tiefer gelegenen Aufprallfläche
  • Art und Beschaffenheit der tief gelegenen Gegenstände
  • Einflüsse der Umgebung, wie Witterung, Beleuchtung usw.
  • Körperliche und psychische Voraussetzungen der Beschäftigten

Eignung der Beschäftigten

Die Facharbeiter sollten in einem gesunden und stabilen Zustand sein. Sie tragen höchste Verantwortung für sich, Kollegen und Passanten. Das Personal sollte selbstverständlich höhentauglich sein, über ein gutes Hör- und Sehvermögen verfügen, keine Gleichgewichts- oder Bewusstseinsstörungen vorweisen sowie in seiner Bewegung uneingeschränkt sein und keine Rauschmittel konsumieren (Alkohol, Drogen, Medikamente). Beim Bedienen von Arbeitsbühnen kommt noch hinzu, dass der Bediener mindestens 18 Jahre alt sein sollte, in Theorie und Praxis ausgebildet ist und die Qualifikation durch eine bestandene Prüfung erreicht hat. Ausnahmeregelungen gelten im Rahmen einer Berufsausbildung für Personen unter 18 Jahre. In Aufsicht einer zugeteilten und dokumentierten Person dürfen Azubis unter dem Mindestalter bedienen, da diese Tätigkeit dem Ausbildungsrahmenplan evtl. zugeteilt ist.

Welche Maßnahmen können umgesetzt werden, um diesen Schutz zu gewährleisten?

Das TOP-Prinzip

Die Auswahl der Schutzmaßnahmen folgt im sogenannten TOP-Prinzip. Technische Maßnahmen, beinhalten Absturzsicherungen wie Brüstungen oder Abdeckungen organisatorisches also Auffangeinrichtungen wie Schutznetze, Schutzwände oder Schutzgerüste (nur wenn Absturzsicherungen aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist) persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), welche Schutzausrüstung geeignet ist, muss der Arbeitgeber anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln Aus der Gefährdungsbeurteilung folgt dann die Planung der jeweiligen Schutzmaßnahmen. Wir beschreiben Ihnen einige Möglichkeiten sich auf Bedieneinsätzen oder allgemein auf Baustellen zu schützen und erklären welche Maßnahmen wichtig sind, um fiese Unfälle zu vermeiden. Eine Maßnahme zum persönlichen Schutz ist die sogenannte PSA – Persönliche Schutzausrüstung, diese Ausrüstung ist ein System, die eine Person beim Tragen vor Abrutschen und Abstürzen bewahrt sowie eine sichere Rettung gewährleistet. Diese Art der Sicherung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine kollektive Art einer Schutzmaßnahme aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist und Auffangeinrichtungen wie Fanggerüste usw. unzweckmäßig sind. Um einen Mindeststandard an Sicherheit sicherzustellen, bilden technische Normen und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft die Grundlage – (PSA-Richtlinie 89/686/EWG).

Also Grundsatz gilt: Der Einsatz von kollektiven (technischen) Sicherungsmaßnahmen hat vor der Verwendung der PSA gegen Absturz Vorrang.

Zum Einsatz kommen fünf unterschiedliche Systemarten

  1. Rückhaltesystem
  2. Haltesystem
  3. Auf- und Abseilsystem
  4. Auffangsystem
  5. Rettungssystem

Sicherheit bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Die wichtigsten Maßnahmen

  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicheres und standfestes Aufstellen der Bühne
  • Quetschungen vermeiden durch Einhalten von Mindestabstand
  • Achtsames Bedienen und Fahren
  • Gutes sichern der Materialien und Gegenstände
  • Absperrungen bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
  • Vorsichtiges Ein- und Aussteigen

Regelmäßige Wartungen und gute Einsatzplanung können schon einige Gefahren aus dem Weg räumen. Dem Bedienenden sollte bewusst sein, dass er mit seiner Arbeit viel Verantwortung trägt und achtsam mit seiner Umgebung agieren sollte, um Fehler und dementsprechend Gefahren zu vermeiden. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist das tägliche Prüfen der Ortschaften und Geräte am Einsatzort. Schäden sollten direkt an den Vorgesetzten weitergetragen werden.

Bei Kraneinsätzen gilt Ähnliches

  • Regelmäßig sollten Schulungen besucht werden
  • Die Fahrzeuge sollten geprüft und sicher sein
  • Die Bedienperson muss gesund und bei klarem Verstand sein
  • Bediener hat ein Mindestalter von 21 Jahren
  • Helm und Sicherheitsschuhe tragen
  • Notwendige Fahrerlaubnis besitzen
  • Absperren des Einsatzortes, um Passanten zu schützen
  • Gute Hör- und Sehkraft

Absperrungsmaßnahmen

Die Absperrung ist eine technische Maßnahme, die das Abstürzen von vornerein verhindert. Die ordnungsgemäße Absperrung erfolgt mit einem Mindestabstand zu der gefährdenden Stelle. Die Absperrung kann als Abdeckung erfolgen. Mit dieser Maßnahme werden horizontale Öffnungen und Ausschnitte geschlossen. Absturzkanten werden per Seitenschutz gesichert.

Weitere Informationen finden Sie bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

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